top of page

AGB - Allgemeine Vertragsbedingungen

Stand September 2023

 

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen Dir (im folgenden „Mitglied“) und uns (im folgenden auch „Diis Fitness“). Diese Bedingungen sind integrierender Bestandteil des Mitgliedvertrages.

1.    Unsere Leistungen

Im folgenden sind die einzelnen Leistungen abschliessend beschrieben, welche von „Diis Fitness“ erbracht werden. Welche Leistungen ein Mitglied im Einzelfall erworben hat, ergibt sich ausschliesslich aus dem zwischen Dir und Diis Fitness AG abgeschlossenen Mitgliedsvertrag, welcher den Umfang der Mitgliedschaft und die gewählten bzw. beinhalteten Optionen vollumfänglich regelt.

1.1    Mitgliedschaften

 

Fitness

Fitness berechtigt Dich zum Zugang zum Diis Fitness-Center und zur Benutzung der zur Verfügung stehenden Geräte. 

Kurse

Kurse berechtigt Dich zur Einschreibung bei sämtlichen von uns angebotenen Kursen. Das aktuelle Kursangebot findest Du auf unserer Website und im Fitness-Center.

Das Kursangebot wird von Diis Fitness auf Basis von Nachfrage und Mitgliederanzahl zusammengestellt. Wir bemühen uns, ein vielfältiges und angemessenes Kursangebot zusammenzustellen. Sofern einzelne Kurse nicht spezifisch garantiert werden, besteht kein Anspruch darauf, dass ein einmal angebotener Kurs auch in Zukunft angeboten wird. 

Die einzelnen Kurse können mit einer Mindestanzahl und/oder maximalen Anzahl von Teilnehmern angeboten werden. Erreichen die Einschreibungen nicht innerhalb der Frist die erforderliche Mindestanzahl, findet der Kurs nicht statt. Ist die maximale Anzahl Teilnehmer erreicht, besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme am Kurs.

Kurse können kurzfristig abgesagt werden, z.B. im Falle von Krankheit, wen kein Ersatz gefunden werden konnte. Mitglieder, welche sich für einen spezifischen Kurs angemeldet haben, werden per E-Mail benachrichtigt.

1.2    Duschen und Garderobe

 

Wir stellen unseren Mitgliedern bei sämtlichen Mitgliedschaften eine Garderobe, abschliessbare Schränke sowie sanitäre Anlagen inkl. Duschen zur Verfügung. Die Nutzung im üblichen Umfang ist in der Mitgliedschaft enthalten.

1.3    Zusätzliche Leistungen

Wir erbringen die unter anderem die folgenden zusätzlichen Leistungen, sofern sie im Mitgliedsvertrag vereinbart oder speziell gebucht wurden. Einführungstraining und Trainingsplanung sind in Diis Fitness Mitgliedschaften üblicherweise enthalten. Die übrigen Leistungen können als kostenpflichtige Option zur Mitgliedschaft hinzugefügt oder gebucht werden. Sie werden Bestandteil des Mitgliedsvertrages.

 

Einführungstraining

Beim Einführungstraining erhältst Du von einem unseren ausgebildeten Fitnesstrainer ein geführtes Training (Dauer ca 0.5 - 1 Stunde). Ziel des Trainings besteht darin, die Grundlagen für eine persönliche Trainingsplanung zu erstellen und Dich mit dem Fitness-Center und den Geräten vertraut zu machen.

 

Trainingsplanung

Basierend auf dem Einführungstraining bzw. Deinem Fortschritt seit der letzten Planung sowie Deinen Wünschen/Zielen werden wir eine persönliche Trainingsplanung für Dich erstellen. Wir erfassen dazu auch Deine Körperdaten (wie Grösse, Gewicht, BMI). Beim Basic-Coaching liegt es an Dir, einen Termin mit einem unseren Instruktoren zu vereinbaren.

Option: Persönlicher Garderobenschrank

Zusätzlich zu den Garderobenschränken zur Allgemeinbenutzung vermieten wir persönliche Garderobenschränke für eine bestimmte Dauer. Der persönliche Schrank steht Dir zur Alleinbenutzung während der gesamten Mietdauer zur Verfügung. 

Option: Frottée & Getränke Service

Du erhältst bei jedem Besuch ein frisches Dusch- und Handtuch sowie ein Mineralwasser. Dusch- und Handtuch gibst Du nach dem Training wieder zurück. Es gilt eine fair-use policy in Bezug auf die Anzahl Besuche.

 

Separat buchbare Leistungen

Wir bieten zusätzliche Leistungen an, welche nur separat gekauft werden können. Dazu zählen etwa Massage, Power Plate, Personal Training usw. Eine aktuelle Liste unseres Angebots und der Preise sind separat am Empfang erhältlich oder auf unserer Website ersichtlich. Es besteht kein Anspruch auf spezielle separat buchbare Leistungen.

1.4    Öffnungszeiten

Die Anlage von Diis Fitness ist mit Ausnahme von einigen Feiertagen und mit Ausnahme von ausserordentlicher Schliessung wegen Revision, Reinigung, Umbau etc. täglich während der Betriebszeiten geöffnet. Die genauen Angaben, an welchen Feiertagen die Anlage geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet ist, finden sich laufend aktualisiert auf unserer Website. Ausserordentliche Schliessungen werden frühzeitig sowohl auf der Website wie auch als Aushang in der Anlage bekanntgegeben.

Eine zeitlimitierte Mitgliedschaft beschränkt die Zugangszeiten, wie im Vertrag angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, ist ein Zugang werktags von Mo-Fr nur zwischen 07.00 und 16.00 und am Wochenende von 09.00 bis 18.00 möglich, vorausgesetzt die Anlage ist geöffnet. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintritts in die Anlage. Ein Verbleib ohne Verlassen der Anlage ist auch länger möglich.

2.    Chip

Mit dem Abschluss eines Mitgliedervertrages erhältst Du von uns einen Chip. Dieser Chip gilt als persönlicher und nicht übertragbarerer Ausweis und ist während des Aufenthalts im Fitnesscenter gut sichtbar zu tragen. 

Wir verzichten darauf, ein Chip-Depot zu verlangen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Chip weiterhin im Eigentum der Diis Fitness AG bleibt und Du den Chip sorgfältig aufbewahren musst. Sollte der Chip beschädigt werden, verloren gehen oder nach Ende der Mitgliedschaft nicht zurückgegeben werden, müssen wir Dir dies mit CHF 20.- in Rechnung stellen. Zudem werden wir bei einem zweiten Chip ein Depot von CHF 20.- verlangen. Das Depot wird zurückerstattet, wenn der Chip zum Ende der Mitgliedschaft unbeschädigt zurückgegeben wird.

Der Chip ist nur für Dich persönlich. Du darfst den Chip keiner anderen Person zur Verfügung stellen. Bei einem Verstoss müssen wir ein Hausverbot aussprechen und den Mitgliedsvertrag fristlos auflösen. Es erfolgt diesfalls keine Rückerstattung der Mitgliedergebühren. Ferner behalten wir uns weitere rechtliche Schritte, z.B. eine polizeiliche Verzeigung, vor.

3.    Pflichten des Mitglieds

Wir wollen im Diis Fitness eine Atmosphäre schaffen, in welcher sich alle Gäste wohl fühlen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, zu dieser Atmosphäre beizutragen und einander mit Respekt und Anstand zu begegnen. 

Diesem Zwecken dient auch die Betriebsordnung. Mit dem Abschluss eines Vertrages zwischen Dir und Diis Fitness stimmst Du zu, Dich an die Betriebsordnung zu halten. Es versteht sich von selbst, dass Anweisungen unserer Aufsichtspersonen Folge zu leisten sind. Bei groben und/oder wiederholten Verstössen gegen die Betriebsordnung, Störung des Betriebsklimas oder Belästigung von anderen Gästen werden wir ein Hausverbot aussprechen.

Solltest Du Dich einmal gestört fühlen oder wurde Dir in unseren Räumlichkeiten ein Leid zugefügt, so solltest Du dies unverzüglich der anwesenden Aufsichtsperson mitteilen oder Dich anderweitig mit uns in Kontakt setzen. Wir werden das uns Mögliche unternehmen, um Dich zu unterstützen.

Diis Fitness geht davon aus, dass Du sportgesund bist und keine Bedenken gegen eine Mitgliedschaft und eine sportliche Betätigung in unserem Fitnesscenter bestehen. Solltest Du gesundheitliche Beschwerden haben oder seit längerer Zeit keinen Sport mehr getrieben haben, so teile uns dies bitte mit. Wir empfehlen Dir in diesem Fall, eine sportärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen.

Wenn Du einen Termin für eine separat buchbare Leistung vereinbart hast, so musst Du im Falle einer Verhinderung 24 Stunden vor dem Termin absagen. Andernfalls wird Dir die Leistung vollständig verrechnet.

Selbstverständlich bist du auch willens, Deine Schulden termingerecht zu begleichen. Wir sind befugt, fällige Forderungen zum Inkasso weiterzugeben oder abzutreten. Es dürfen Dir Mahngebühren von 5% des fälligen Betrages berechnet werden.

4.    Beginn und Beendigung des Vertrages

 

4.1    Grundsatz

Die Mitgliedschaft bzw. der Mitgliedsvertrag beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Leistung oder einem allfällig abweichenden, spezifisch vereinbarten späteren Termin. Sie endet mit Ablauf der im Mitgliedvertrag vereinbarten Dauer, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Alternativ endet die Mitgliedschaft bei der letzten Nutzung der Leistung, sofern eine bestimmte Anzahl der Leistungserbringung vereinbart wurde.

 

4.2    Automatische Verlängerung und Kündigung 

Bei zeitbezogenen Mitgliedschaften vereinbaren die Parteien eine automatische Verlängerung um die ursprüngliche Dauer. Solltest Du Deine Mitgliedschaft kündigen wollen, so musst Du Deine Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf Deiner Mitgliedschaft schriftlich (Brief oder Email) mitteilen. Du kannst dies natürlich auch bereits am Tag des Vertragsschlusses tun.

 

4.3    Ruhen der Mitgliedschaft („Time-Stop“)

Wir wollen, dass Du unsere Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Deshalb ist in den folgenden Fällen eine Unterbrechung der Mitgliedschaft möglich. Liegt einer der folgenden Fälle vor, bitten wir Dich, uns zu kontaktieren:

  • Bei einem Unfall oder bei einer länger dauernden Krankheit. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall ein Arztzeugnis benötigen.
     

  • Bei Schwangerschaft. Wir behalten uns vor, ein Arztzeugnis zu verlangen.
     

  • Bei längeren Auslandaufenthalten inkl. Urlaub ab 4 Wochen. Auch hier benötigen wir einen entsprechenden Nachweis.

Leider müssen wir für den Time-Stop eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.- erheben.

4.4    Kündigung während der Mitgliedschaft

Es gibt in unseren Augen unzählige Gründe, Mitglied beim Diis Fitness zu sein und zu bleiben. Sollte Dir etwas nicht gefallen, so bitten wir Dich, das Gespräch mit uns zu suchen.

Eine Kündigung während der vereinbarten Dauer der Mitgliedschaft ist in den abschliessend aufgeführten Fällen zu den angeführten Konditionen beidseitig möglich:
 

  • Bei Nichteinhaltung des Vertrags und/oder der Betriebsordnung. Bei gravierenden oder wiederholten Verstössen, wenn ein Hausverbot ausgesprochen wird oder sofern in der Hausordnung oder den vorliegenden Bedingungen explizit vorgesehen, erfolgt keine Rückerstattung. 
     

  • In den folgenden Härtefällen:
     

- bei länger dauernder Krankheit oder Unfall, wenn eine Unterbrechung der Mitgliedschaft nicht zielführend ist.


- Bei Domizil-/Stellenwechsel, wenn Du aufgrund einer weiteren Distanz nicht mehr bei uns trainieren kannst. Grundsätzlich sehen wir dies als gegeben an, wenn Du neu ausserhalb eines Umkreises von 30 km um Urdorf wohnst/arbeitest und die Reisezeit unzumutbar wird.


- Bei Änderung der Vertragsbedingungen, falls keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann.


- Bei Änderung des Leistungsangebots, falls ein erhebliches Missverhältnis entstehen sollte.

 

Die Kündigung ist der anderen Partei schriftlich mit den notwendigen Beilagen (wie Arztzeugnis, Bestätigung Einwohnerkontrolle, Arbeitsvertrag oder ähnliches) zuzustellen. Als Grundlage der Berechnung der Rückerstattung gilt folgendes: Im Preis sind verschiedene punktuell zu erbringende Leistungen wie Trainingsplanung usw. enthalten, welche wir mit 10% der Kosten veranschlagen. Zudem gilt die Mitgliedschaft nach ¾ der Mitgliedschafts-Dauer als vollständig abgeschrieben. Rabatte oder eine allfällige kostenlose Verlängerung der Dauer werden nicht berücksichtigt. Auf Basis dieser Berechnungsgrundlagen erfolgt eine Rückerstattung pro rata, berechnet auf monatlicher Basis.

5.    Daten und Datenschutz

 

Um unsere Leistungen erbringen zu können, benötigen wir verschiedene Daten von Dir. Dazu zählen z.B. Deine Personendaten, Deine gekauften bzw. bezogenen Leistungen, die mit Dir erarbeiteten Trainingspläne. Wir halten uns bei der Bearbeitung von persönlichen Daten an das Schweizerische Datenschutzgesetz.

Wir können Daten, die wir gesammelt haben, in anonymisierter und aggregierter Form weiterbearbeiten, speichern oder anderweitig verwenden. Das bedeutet, dass wir verschiedene Statistiken erstellen und speichern dürfen, welche keinen Rückschluss auf Dich zulassen.

 

Wir bitten Dich zu beachten, dass wir mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, welche uns IT wie auch andere Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Solche Dienstleistungen können auch die Bearbeitung von Personendaten umfassen. Wir wählen natürlich nur Dienstleister aus, welche einen gleichwertigen Schutz Deiner Daten gewährleisten wie wir. Die Dienstleister können im Ausland sein und die Daten können im Ausland gespeichert werden.

Hier haben wir die wichtigsten Daten aufgeführt, welche wir sammeln, und beschrieben, wie wir sie nutzen und wann wir sie löschen.

 

5.1    Personendaten

Die uns von unseren Mitgliedern mitgeteilten Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer u.ä. speichern wir elektronisch in unserer Kundendatenbank. Ausgefüllte Formulare werden physisch abgelegt und können ebenfalls elektronisch gespeichert werden. 

 

5.2    Foto

Von den Mitgliedern wird bei Abschluss eines Mitgliedvertrages oder beim ersten Besuch ein digitales Foto erstellt. Das Foto dient der Kontrolle im Diis Fitness. Es wird ein Jahr nach Ende des Vertrages gelöscht.

 

5.3    Ein-/Austrittszeit 

Wir erfassen Deine Ein- und Austrittszeit elektronisch. Wir löschen die Daten ein Jahr nach Ablauf Deiner Mitgliedschaft. 

 

5.4    Diis Fitness App

Mit Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages eröffnen wir ein Konto für Dich, welches Dir den Zugang zum Online Portal zu Diis Fitness ermöglicht. Das Portal wird von einem Drittanbieter unterhalten, welcher ebenfalls zum Schutz Deiner Daten verpflichtet ist. Du hast im Portal verschiedene Möglichkeiten, Deine Daten anderen Mitgliedern oder Nutzern der App zur Verfügung zu stellen. Mit der Nutzung der App erklärst Du Dich mit den spezifischen Nutzungsbedingungen einverstanden und Du bist Dir bewusst, dass Du – wenn Du bestimmte Einstellungen veränderst – unter Umständen bestimmte Daten anderen Personen zur Verfügung stellst.

6.    Haftung

Wir bitten Dich zur Kenntnis zu nehmen, dass das Training auf eigene Gefahr erfolgt und der Abschluss einer Versicherung Sache des Mitglieds ist.

Wir bemühen uns darum, dass alle unsere Geräte einwandfrei funktionieren und vorschriftsgemäss gewartet werden. Sollte trotzdem ein Gerät fehlerhaft sein, so werden wir es unverzüglich reparieren und zwischenzeitlich für die Benutzung sperren. Wir sind jedoch auf Deine Mithilfe angewiesen, um mögliche Defekte schnellstmöglich zu erkennen. Daher ist es unerlässlich, dass Du vor der Benutzung eines Gerätes prüfst, ob es funktionstüchtig ist. Falls nicht oder falls Zweifel bestehen, solltest Du unbedingt die verantwortliche Aufsichtsperson kontaktieren.

Diis Fitness wird für direkte Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit, die anlässlich der Benutzung unserer Anlage oder unserer Geräte entstanden sind, eine Haftung übernehmen, wenn ein vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten von Diis Fitness oder seines Personals die Ursache des Schadens ist.

Wir bitten Dich, auch mit Deinem Eigentum sorgfältig umzugehen und es zu schützen. Hierzu stehen auch die Garderobenschränke zur Verfügung. Es ist Deine Pflicht, sicherzustellen, dass der Schrank korrekt verschlossen ist. Sollte Dein Eigentum bei uns Schaden nehmen, z.B. durch Diebstahl, musst Du uns unverzüglich darüber informieren. Obwohl für solche Schäden in erster Linie Deine eigene Versicherung wie z.B. eine Hausratversicherung haftet, werden wir direkt entstandene Schäden im üblichen Umfang übernehmen, falls uns mindestens ein grobfahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

7.    Änderung der Leistungen und der Vertragsbedingungen

 

Diis Fitness kann seine Betriebszeiten und seine Leistungen ändern, wenn uns dies notwendig erscheint. Mitglieder haben nur in den Fällen einen Anspruch auf eine Rückvergütung, wenn Leistungen oder Betriebszeiten erheblich zuungunsten des Mitglieds verändert werden.

Diis Fitness kann die vorliegenden Vertragsbedingungen wie auch die Hausordnung jederzeit ändern. Wir werden unsere Mitglieder über eine Änderung per E-Mail informieren. Falls Du mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden bist, kannst Du sie innerhalb von einem Monat ablehnen. Ohne einen Bescheid Deinerseits gelten die neuen Bedingungen als angenommen.

Falls Du unsere neuen Bedingungen ablehnst, so sind wir berechtigt, den Mitgliedsvertrag aufzulösen oder ihn ohne die Änderungen weitergelten zu lassen. Die Wahl dazu liegt ausschliesslich bei uns. Selbstverständlich werden wir bei einer Auflösung eine Rückerstattung pro rata vornehmen. Die Berechnungsgrundlagen haben wir weiter oben erklärt.

8.    Gerichtsstand

 

Gerichtstand ist Urdorf. Vorbehalten bleibt natürlich ein zwingender Gerichtsstand am Wohnsitz des Mitglieds.

bottom of page